Die Juridisierung der Geschichte im Spannungsverhältnis von kollektiver Erinnerung, Historiographie und Geschichtspolitik

Datum/Zeit
Dezember 18, 2020
09:30 - 17:35 MESZ/MEZ


Die Polnische Akademie der Wissenschaften – Wissenschaftliches Zentrum in Wien in Kooperation mit dem Institute for Comparative Media and Communication Studies (CMC) of the Austrian Academy of Sciences (ÖAW), dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes und der Institut für den Donauraum und Mitteleuropa (IDM) laden zur Konferenz

Die Juridisierung der Geschichte im Spannungsverhältnis von kollektiver Erinnerung, Historiographie und Geschichtspolitik

Die Juridisierung der Geschichte im Spannungsverhältnis von kollektiver Erinnerung,  Historiographie und Geschichtspolitik ist Teil des Projekts Law and Memory, das sich mit Fragestellungen im Kontext von Juridisierung, Erinnerungspolitik und Geschichtsrevisionismus befasst. Die diesjährige Konferenz konzentriert sich auf die Frage der Juridisierung der Geschichte.

Diese  Konferenz  ist  ein  rechtswissenschaftlicher und philosophischer Beitrag  zur  Diskussion  über  die  Juridisierung  der  Geschichte,  also  die Eingriffnahme   des   Gesetzgebers   und   der   Gerichte   in   den   öffentlichen   Diskurs   über   die Vergangenheit. Dieser hat eine Reihe von Dimensionen und umfasst sowohl die wissenschaftliche Debatte als auch die Diskussion in den Medien, weiters Botschaften in der Kunst und persönliche Aussagen,  auch  solche,  die  auf  Social  Media  verbreitet  werden.  Dieser  Diskurs  entwickelt  sich nicht immer spontan und bottom-up, häufig wird er top-down durch bewusst gesetzte Aktivitäten von Staaten, Meinungsmachern und Interessensgruppen initiiert und gesteuert. Die Schaffung von Narrativen  bezüglich  der  Vergangenheit  ist  ein  zentrales  Element  der  Geschichtspolitik  von Ländern und Nationen im Wettstreit um moralisches Kapital oder zur Erreichung anderer Ziele. Erinnerungsgesetze  können  daher  Negationismus  oder  Diffamierung entgegenwirken. In ersterem Fall setzen sie dem Geschichtsrevisionismus Grenzen, im Falle von zweiterem  schützen  sie  vor  Diffamierung.  In  beiden  Fällen  schaffen  sie  jedoch  ein  gewisses rechtliches Tabu, mit dem die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird.

Die Konferenz stellt den Versuch der Erfassung dieser Thematik in rechtlicher und philosophischer Hinsicht unter besonderer Berücksichtigung der sogenannten Erinnungsgesetze sowie  der nationalen und internationalen Rechtspraxis bezüglich der Erinnerung an die im Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen dar.

Die Konferenzergebnisse werden in einem Tagungsband publiziert.

Mehr Informationen: https://lawandmemory.eu/de/main-de/

  • Beginn: Freitag, 18. Dezember 2020, 09:30 Uhr
  • Ende: Freitag, 18. Dezember 2020, 17:35 Uhr
  • Ort: Polnische Akademie der Wissenschaften – Wissenschaftliches Zentrum in Wien
  • Adresse: Boerhaavegasse 25, 1030 Wien
  • Anmeldung: Auf der Website

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